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FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Passwesen und zum Lehrwesen.

 

FAQ zum Passwesen


Welche Kriterien muss ein Passbild erfüllen?

► Portraitbild in farbe
► seriös (keine Urlaubsbilder)
► max. 5 MB
► kein Rahmen
► neutraler Hintergrund


Was ist ein Doppelspielrecht für Jugendspieler?

Eine Jugendspielerin/ein Jugendspieler möchte im eigenen Verein zusätzlich zur Jugendmannschaft im Erwachsenenbereich des Vereins spielen.


Für wen gilt ein Doppelspielrecht für Jugendspieler?

  • Für Jugendspielerinnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • Für Jugendspieler, die das 17. Lebensjahr vollendet haben
  • Für DHB-Kaderspielerinnen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben
  • Für DHB-Kaderspielern, die das 16. Lebensjahr vollendet haben

Eine Abtretung des Doppelspielrechts ist nur als DHB-/HVSH-Kaderspielerin/DHB-/HVSH-Kaderspieler möglich.


Wie beantrage ich ein Doppelspielrecht für Jugendspieler?

Der Passbearbeiter stellt eine Vereinsinterne Änderung im PassOnline-System und wählt „Doppelspielrecht“ aus.
Auf dem Antrag haben Spieler, Erziehungsberechtigte/r, Arzt und Verein zu unterschreiben, zusätzlich erfolgt durch den Arzt und den Verein ein Stempel.
Beim Hochladen der Daten hat der Passbearbeiter zusätzlich den entwerteten Spielerpass mit hochzuladen.


Wo verbleibt der Pass für ein Doppelspielrecht für Jugendspieler?

Die Trainerinnen und Trainer sind verpflichtet den Pass zum jeweiligen Spiel vorzulegen.


Was ist ein Gastspielrecht für Jugendspieler?

  • Erstverein stellt in der entsprechenden Altersklasse keine Mannschaft.
  • Zweitverein stellt in der entsprechenden Altersklasse eine Mannschaft.
  • Spieler vom Erstverein können für die Saison ein Gastspielrecht für den Zweitverein beantragen.
  • Hat der Erstverein eines Spielers, dem ein Gastspielrecht in seiner Altersklasse erteilt wurde, auch in der nächsthöheren Jugendaltersklasse keine Mannschaft gemeldet, kann für den Zweitverein auch ein Spielrecht in der nächsthöheren Jugendaltersklasse erteilt werden. 

Wer beantragt ein Gastspielrecht für Jugendspieler?

Der Erstverein beantragt das Gastspielrecht.


Wie beantrage ich ein Gastspielrecht für Jugendspieler?

Der Passbearbeiter des Erstvereins stellt eine Vereinsinterne Änderung im PassOnline-System und wählt „Gastspielrecht“ aus. Es kann auch gleichzeitig ein Vereinswechsel mit Gastspielrecht beantragt werden.
Auf dem Antrag haben Spieler, Erziehungsberechtigte/r und beide Vereine zu unterschreiben, zusätzlich erfolgt durch die Vereine jeweils noch ein Stempel.
Beim Hochladen der Daten hat der Passbearbeiter zusätzlich den entwerteten Spielerpass mit hochzuladen.
Das Gastspielrecht ist vom 01.07. bis zum 30.11. eines Jahres zu beantragen und gilt bis zum Ende der Saison. 


Kann ein Gastspielrecht bereits für Qualifikationsspiele beantragt werden?

Ausschließlich für den Einsatz in Qualifikationsspielen zum neuen Spieljahr und für die sich daran anschließenden Meisterschaftsspiele der neuen Spielsaison kann ein Gastspielrecht vom 15.03. bis zum 30.06. eines Jahres beantragt werden. In einem solchen Fall darf frühestens zum 15.10. desselben Jahres eine weitere Spielberechtigung gemäß erteilt werden. 


Wo verbleibt der Pass für ein Gastspielrecht für Jugendspieler?

Die Passstelle sendet die Pässe zum Erstverein, welcher die Pässe den Spielerinnen und Spielern für das kommende Spieljahr aushändigt.
Nach dem Spieljahr nehmen die Spielerinnen und Spieler ihre Pässe wieder mit zum Erstverein.


Was ist ein Zweifachspielrecht Jugend?

  • Gilt für Jugendspieler der Altersklasse A-C.
  • Erstverein stellt in der Altersklasse beispielsweise eine B-Jugend.
  • Zweitverein stellt in der Altersklasse beispielsweise eine B-Jugend, die höher spielt als die Mannschaft aus dem Erstverein.
  • Der Einsatz ist im Zweitverein nur in einer Altersklasse möglich.

Wer beantragt ein Zweifachspielrecht Jugend?

Der Erstverein beantragt das Zweifachspielrecht Jugend. Das Zweifachspielrecht ist vom 01.07. bis zum 30.11. eines Jahres zu beantragen und gilt bis zum Ende der Saison. 


Wie beantrage ich ein Zweifachspielrecht Jugend?

Der Passbearbeiter des Erstvereins stellt eine Vereinsinterne Änderung im PassOnline-System und wählt „Zweifachspielrecht“ aus. Es kann auch gleichzeitig ein Vereinswechsel mit Zweifachspielrecht beantragt werden.
Auf dem Antrag haben Spieler, Erziehungsberechtigte/r und beide Vereine zu unterschreiben, zusätzlich erfolgt durch die Vereine jeweils noch ein Stempel.
Beim Hochladen der Daten hat der Passbearbeiter zusätzlich den entwerteten Spielerpass mit hochzuladen.


Wo verbleibt der Pass für ein Zweifachspielrecht Jugend?

Die Passstelle sendet die Pässe zum Erstverein, welcher die Pässe den Spielerinnen und Spielern für das kommende Spieljahr aushändigt.
Nach dem Spieljahr nehmen die Spielerinnen und Spieler ihre Pässe wieder mit zum Erstverein.


Was ist ein Zweitspielrecht Erwachsene?

Erstverein und Zweitverein liegen 100 km (kürzeste Fahrstrecke) voneinander entfernt. Der Einsatz im Zweitverein erfolgt nur unterhalb der vierthöchsten Spielklasse. In Entscheidungs-, Ausscheidungs- und Relegationsspielen ist der Einsatz nur für einen der beteiligten Vereinen zulässig. Das Zweitspielrecht kann nicht in derselben Spielklasse eines Landesverbandes bzw. in derselben Spielklasse bei überverbandlichem Spielbetrieb ausgeübt werden, es sei denn, der Einsatz erfolgt in unterschiedlichen Staffeln derselben Spielklasse.
Gilt für Studenten, Berufspendler und vergleichbare Personengruppen, Schüler weiterführender Schulen, Auszubildende, Soldaten, Studenten die regelmäßig zwischen erstem und zweitem Wohnsitz pendeln und das Erwachsenenspielrecht ohne vertragliche Bindung besitzen.


Wer beantragt ein Zweitspielrecht Erwachsene?

Der Erstverein.


Wie beantrage ich ein Zweitspielrecht Erwachsene?

Der Passbearbeiter des Erstvereins stellt einen Antrag auf Zweitspielrecht im PassOnline-System. Der Antrag ist im Zeitraum vom 01.07. bis zum 30.11. eines Jahres zu stellen.


Wo verbleibt der Pass für ein Zweitspielrecht bei Erwachsenen?

Die Passstelle des Erstvereins informiert die Passstelle des Zweitvereins.
Der Erstverein erhält den Pass mit eingetragenem Zweitspielrecht von seiner Passstelle.


 

 

FAQ zum Lehrwesen


Wie werde ich C-Lizenzinhaber?

Die C-Lizenzausbildung richtet sich an alle interessierten Trainerinnen und Trainer, die ihr 16. Lebensjahr vollendet haben.
Wende dich bei Interesse gerne an dein HVSH-Lehrwesenteam.


Wie ist die C-Lizenzausbildung aufgeteilt?

Die C-Lizenzausbildung teilt sich in verschiedene Bereiche auf:

  1. Kinderhandball Grundkurs
  2. C-Lizenz Modul 1
  3. C-Lizenz Modul 2
  • Regelkundeschulung oder SR-Schein
  • Anerkennung Ehrenkodex
  • Erste-Hilfe Schulung (bitte bei einem externen Anbieter absolvieren und Nachweis unter lehrwesen@hvsh.de einreichen)

Bitte beachtet, dass zwischen Punkt 1 – 3 jeweils max. 2 Jahre vergehen dürfen und die Ausbildung ansonsten von vorne begonnen werden muss.

Bitte beachtet außerdem, dass alle Nachweise (Regelkundeschulung oder SR-Schein, Anerkennung Ehrenkodex, Erste-Hilfe Schulung) bei Lizenzerstellung nicht älter als 2 Jahre sein dürfen.


Muss ich bei der C-Lizenz eine bestimmte Reihenfolge einhalten?

Ja, folgende Reihenfolge ist einzuhalten:

  1. Kinderhandball Grundkurs
  2. C-Lizenz Modul 1
  3. C-Lizenz Modul 2

Die Regelkundeschulung oder SR-Schein, Anerkennung Ehrenkodex und Erste-Hilfe Schulung sind so zu absolvieren, dass sie bei Lizenzerstellung nicht älter als 2 Jahre sind.
Sie können aber auch im Anschluss der einzelnen Bausteine absolviert werden, dies verzögert jedoch die Ausstellung der C-Lizenz.